Platzhaltertext — hier kommt eine persönliche Vorstellung von Noah: Warum Immobilien, was ihn antreibt, sein Hintergrund und seine Verbindung zu Nürnberg.
Mit einer belastbaren Preisstrategie statt eines Wunschpreises. Grundlage sind aktuelle Marktdaten, tatsächlich erzielte Abschlusspreise in Ihrer Lage und die Nachfrage in der passenden Käufergruppe.
Der Preis wird so angesetzt, dass er Interessenten anzieht und in der Verhandlung standhält. Ein zu hoher Start kostet Sie am Ende mehr als ein realistischer.
Das hängt von Lage, Zustand, Baujahr, Grundriss, Energiewerten und der aktuellen Nachfrage ab. Eine erste Einschätzung bekommen Sie meist direkt beim Termin vor Ort, die schriftliche Bewertung folgt innerhalb weniger Tage.
Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie erst in ein oder zwei Jahren verkaufen möchten.
Als Eigentümer sehen Sie Ihr Objekt anders als ein Käufer. Meine Aufgabe ist es, die Immobilie objektiv zu positionieren, Interessenten vorab auf Bonität zu prüfen und die Verhandlung ohne Emotion zu führen.
Privat verkaufen ist möglich. Es kostet vor allem Zeit für Anfragen, Besichtigungen und Unterlagen, und der erzielte Preis liegt häufig unter dem, was am Markt möglich gewesen wäre.
Wir legen vor dem ersten Inserat fest, wer realistisch als Käufer infrage kommt: junge Familie, Kapitalanleger oder Eigennutzer im Ruhestand. Fotos, Text, Preis und Kanäle richten sich danach aus.
Das Ergebnis sind weniger Besichtigungen, dafür Interessenten, die kaufen können und wollen.
Klarheit und Vertrauen. Vollständige Unterlagen, offen benannte Mängel, eine saubere Präsentation und schnelle Antworten auf Rückfragen.
Der häufigste Grund für einen Rückzieher ist nicht der Preis, sondern Unsicherheit.
Von der Vorbereitung bis zur Beurkundung beim Notar sind es je nach Objekt und Preisklasse meist 8 bis 14 Wochen. Marktgerecht bewertete Immobilien gehen deutlich schneller.
Zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel noch einmal 4 bis 8 Wochen, bis alle Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.
Durch Vorbereitung statt Nachbesserung. Unterlagen, Preisstrategie und Vermarktungsplan stehen fest, bevor die Immobilie online geht.
Nachträgliche Preissenkungen und wiederholte Neu-Inserate sind das teuerste Signal am Markt: Käufer warten dann bewusst auf den nächsten Nachlass.
Erstgespräch, Bewertung und Vermarktung kosten Sie vorab nichts. Eine Provision fällt nur an, wenn tatsächlich verkauft wird.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die Höhe halten wir vor Beginn schriftlich fest, versteckte Positionen gibt es nicht.
Typisch sind die Löschung eingetragener Grundschulden, bei laufender Finanzierung eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank, der Energieausweis und die Beschaffung fehlender Unterlagen.
Die Notarkosten für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer.
Bei einer selbst genutzten Immobilie in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten oder Kapitalanlagen kann Spekulationssteuer anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.
Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Den konkreten Fall klären Sie mit Ihrem Steuerberater, die Zahlen dafür bereite ich gerne auf.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung und Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und die Hausgeldabrechnungen.
Fehlende Unterlagen verzögern den Verkauf oder drücken den Preis. Die Beschaffung bei Amt und Hausverwaltung übernehme ich für Sie.
Ja. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter, Kauf bricht nicht Miete. Zielgruppe sind dann Kapitalanleger, und bewertet wird stärker über die Mietrendite als über den reinen Objektwert.
Ob dem Mieter ein Vorkaufsrecht zusteht, prüfen wir vor dem Start der Vermarktung.
Den Vertragsentwurf bekommen beide Seiten mindestens 14 Tage vorher. Im Termin verliest der Notar den Kaufvertrag vollständig, offene Punkte werden geklärt, danach wird unterschrieben.
Anschließend sichert der Notar den Käufer über eine Auflassungsvormerkung ab und teilt die Fälligkeit mit. Erst nach Zahlung folgen Übergabe und Eintragung im Grundbuch. Zum Termin begleite ich Sie.
Alle Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung – GewO):
Stadt Nürnberg, Amt für öffentliche Ordnung – Gewerbeangelegenheiten
Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 34c GewO, sowie die Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater und Bauträger (MaBV). Diese können eingesehen werden unter: www.gesetze-im-internet.de
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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